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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand 2009, 2 Seiten)

1. Anwendungsbereich

Nachfolgende AGB regeln das Verhältnis zwischen Mark Römer (nachfolgend „MR“ genannt) und dem/der Kunden/Kundin (nachfolgend „Kunde“ genannt) hinsichtlich der Vereinbarung, Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings des Kunden.

2. Vertragsgegenstand

(a) Vertragsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung eines Personal Fitness Trainings, welches nach Wahl des Kunden Trainings-, Entspannungs-, Ernährungsberatungs- oder Gesundheitsberatungseinheiten bzw. eine entsprechend individuell zu vereinbarende Kombination aus diesen enthalten kann.

(b) Der Erfüllungsort sowie die Dauer der Trainings-, Beratungs- bzw. Anwendungseinheiten wird zwischen den Parteien individuell abgestimmt.

(c) Sofern der Kunde dies wünscht oder soweit dies erforderlich ist, um eine etwaige veränderte Sporttauglichkeit des Kunden entsprechend zu berücksichtigen, kann MR das Trainings- bzw. Beratungskonzept jederzeit ändern bzw. den neuen Bedingungen anpassen.

(d) Eine Übertragung der vereinbarten Leistungen durch den Kunden auf Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von MR gestattet.

3. Sporttauglichkeit

(a) Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Aufnahme des Trainings von einem fachkundigen Arzt auf seine Sporttauglichkeit untersuchen und diese bestätigen zu lassen. Ferner ist der Kunde verpflichtet, MR unverzüglich und unaufgefordert über alle ihm bekannten Krankheiten, Beschwerden oder sonstige Einschränkungen Auskunft zu erteilen. Alle Fragen nach seinem Gesundheitszustand hat der Kunde wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

(b) Bei plötzlichen oder allgemeinen Befindlichkeitsveränderungen (z. B. Übelkeit, Schwindel, Herzbeschwerden, Erkrankung, Unwohlsein, etc.) wird der Kunde MR sofort informieren und ggf. das Training oder die Anwendung von sich aus abbrechen. Liegen Anhaltspunkte für eine Einschränkung der Sporttauglichkeit vor, ist MR dazu berechtigt, die Trainingseinheit unverzüglich abzubrechen. Ferner ist MR dazu berechtigt, vom Kunden die Vorlage eines ärztlichen Nachweises über die Sporttauglichkeit bzw. deren Einschränkungen zu verlangen, bevor eine weitere Trainingseinheit stattfinden kann.

4. Kosten
(a) Das Entgelt pro Trainings- bzw. Beratungseinheit sowie für etwaige Leistungspakete richtet sich nach der jeweils bei

Vertragsschluss gültigen Preisliste bzw. nach dem von MR erstellten Angebot.

(b) Darüber hinaus sind vom Kunden auch die sonstigen, für die Durchführung der Trainingseinheit anfallenden Kosten und Spesen (z. B. Eintrittsgelder, Platzkarten, Leihgebühren für Trainingsgeräte, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten, etc.) zu tragen.

(c) Fahrtkosten innerhalb des Stadtgebiets von Augsburg sowie im Umkreis von 15 Kilometern werden nicht gesondert berechnet. Darüber hinaus erfolgt eine Berechnung in Höhe von 0,30 € pro Kilometer.

5. Zahlungsbedingungen

(a) Das Entgelt für die einzelnen Trainingseinheiten ist nach Ableistung der jeweiligen Einheit in bar gegen Quittung geschuldet. MR wird dem Kunden jeweils zum Monatsende eine Rechnung über die erbrachten Leistungen erstellen. Die Bezahlung etwaiger noch offener hat dann innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungszugang in bar oder per Überweisung zu erfolgen.

(b) Das Entgelt für 10er Karten ist im Voraus innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungszugang in bar oder per Überweisung geschuldet. 6. Termine

(a) Die Termine für jede Trainings- bzw. Beratungseinheit sowie die Trainingsorte werden zwischen den Parteien nach vorheriger Absprache vereinbart.

(b) Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Bei Terminabsagen durch den Kunden bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt keine Berechnung der Vergütung. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder erscheint der Kunde nicht, ist die volle Vergütung für die jeweilige Einheit geschuldet. Sagt der Kunde aus gesundheitlichen Gründen einen Termin weniger als 24 Stunden vorher ab, erfolgt keine Berechnung der Vergütung, sofern er die Erkrankung unverzüglich durch ein ärztliches Attest nachweist. Bereits entstandene Fahrtkosten sind vom Kunden jedoch zu zahlen, wobei 0,30 € pro gefahrenem Kilometer berechnet werden. Ebenso sind sonstige Kosten gemäß Ziffer 4 (b) vom Kunden zu tragen.

(c) Bei Absagen oder Nichterscheinen von MR gilt die Trainings- bzw. Beratungseinheit als nicht durchgeführt und ist vom Kunden nicht zu vergüten. Gleiches gilt, wenn eine Einheit witterungsbedingt nicht absolviert werden kann. Schadensersatzansprüche gegen MR wegen nicht durchgeführter Termine sind ausgeschlossen.

(d) Terminänderungen oder Absagen können telefonisch, rechtzeitig per Post oder per E-Mail (fitness@markroemer.de) erfolgen. (e) Der Kunde ist selbst für seine jeweils erforderliche Sportbekleidung verantwortlich.
7. Haftung
Schadensersatzansprüche gegen MR sowie seine Erfüllungsgehilfen bestehen nur

  • -  bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;

  • -  bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

  • -  bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen voraussehbaren Schadens;

  • -  in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird;

  • -  beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern;

  • -  bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit MR garantiert hat.

    Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet MR nicht für Schäden, die durch von MR empfohlene Kooperationspartner wie z. B. Fitnessstudios, medizinische Einrichtungen, etc. verursacht werden.

    8. Urheberrecht

    Die Urheberrechte sämtlicher Konzepte, Pläne, Veröffentlichungen, etc. von MR liegen ausschließlich bei MR. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung bedarf der schriftlichen Genehmigung von MR.

    9. Kündigung

    (a) Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen.

    (b) Davon unberührt bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn aus dauerhaften medizinischen Gründen eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich ist. Die medizinischen Gründe sind durch ein aussagekräftiges ärztliches Attest zu belegen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Vertrag, der nicht nur Trainingskonzepte enthält, auch bei Sportunfähigkeit bezüglich der anderen Vertragsbestandteile erfüllbar ist, es sei denn die übrigen Bestandteile sind ohne Training wertlos.

    (c) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

    10. Vertraulichkeit

    MR wird alle Informationen, die er im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erhält, vertraulich behandeln. Hiervon ausgenommen sind folgende Fälle:

    • bei denen die Offenlegung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist;

    • bei denen die betreffenden Informationen bereits öffentlich zugänglich sind;

    • bei denen die betreffenden Informationen aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung offen gelegt werden müssen.

      11. Sonstiges
      (a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
      (b) Gerichtsstand ist Augsburg.
      (c) Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

      (d) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

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